Pressebericht vom 23.10.18: Die CDU Beselich will die Wohnattraktivität in den Ortskernen verbessern

Das Leben in den Dörfern muss insbesondere in den Ortskernen attraktiv gehalten werden. Immer mehr Häuser stehen leer, werden nicht verkauft oder nicht adäquat genutzt. Die CDU Beselich schlägt deshalb vor, in den Ortskernen zielführend einzugreifen. Hierzu ist zunächst einmal in Eckpunkten festzuhalten, wie denn die Ortskerne gestaltet sein sollen. Was ist zu erhalten? und was ist in Verbindung mit der Ortskernförderung aufzubereiten? sodass Häuser und Grundstücke eine attraktive Offerte für geeignete Investoren sind. Damit die Gemeinde hier frühzeitig über die Verkaufsabsichten informiert wird, beantragt die CDU, eine Vorverkaufssatzung für die Beselicher Ortskerne zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden neben der Ortskernförderung auch eigene bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen (u.a. Erwerb von Gebäuden und Grundstücken – zur Neuordnung von Grundstückszuschnitten, zur Schaffung von Bauflächen innerorts, zum barrierefreien Wohnen, zur Erhaltung von ortsbildprägenden Objekten und zur unterstützenden Vermittlung an geeignete Investoren). Weiter ist es der CDU in diesen Zusammenhang wichtig, die Nutzung der Bürgerhäuser in den Ortskernen vor allem den Beselicher Bürgern und Vereinen zu überlassen. Auswärtige Mieter und Veranstalter bekommen die modern und mit der neuesten technischen Ausstattung ausgerüsteten Bürgerhäuser derzeit zu relativ günstigen Konditionen. Aus der Sicht der CDU ist es deshalb angezeigt, bei auswärtigen Veranstaltern nachhaltig vollkostendeckende Gebühren zu erheben.  Hierbei ist auch zu beachten, dass lange und ggf. laute Veranstaltungen eine Belastung der Nachbarschaft mit sich bringen. Sie soll nicht durch auswärtige Veranstalter zusätzlich strapaziert werden. Die derzeit relativ niedrigen Gebührensätze in Beselich dürfen keine Sogwirkung entfalten. Beide Themen stehen am 05.11.2018 auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung in Beselich.

Antrag zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung aus dem Jahr 1995 vom 26.08.2018

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Stellplatzordnung aus dem Jahr 1995 zu überarbeiten, damit sie für künftige Baugebiete zur Anwendung kommen kann. Das Ergebnis soll im Bauausschuss vorgestellt, diskutiert und der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden“

Begründung:
Die Parkmöglichkeiten in den Beselicher Ortsteilen nehmen ab. Vielerorts wird notgedrungen auf den Gehwegen geparkt. Ursächlich ist die zunehmende Zahl an Fahrzeugen je Verkehrsquelle, da in Verbindung mit der Bebauung nicht genügend Stellplätze zur Verfügung stehen.

Prüfantrag zur Erstellung einer direkten Gehwegverbindung zum Gewerbegebiet Obertiefenbach vom 14.08.2017

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt prüfen zu lassen, ob die bestehende Brückenverbindung zum Gewerbegebiet als Fußweg seitlich ergänzt bzw. erweitert werden kann. Dabei sollten auch alternative Konstruktionen aus Stahl oder Hartholz in Betracht gezogen werden. Zu berücksichtigen sind hierbei ebenso die weiterführenden Gehwegverbindungen entlang des Aldi-Marktes und gegenüber der Fa. Linsensuppe, die mit der Maßnahme zwangsläufig in Verbindung stehen würden. Neben der Machbarkeitsstudie sind auch die im Falle einer Ausführung anfallenden Kosten für die Gemeinde Beselich zu beziffern.“

Begründung:
Eine direkte Verbindung zum Gewerbegebiet ist derzeit nur über große Umwege möglich. Man wird hierdurch mehr oder weniger gezwungen, z.B. die dortige Gastronomie und  Gewerbebetriebe mit dem Auto anzufahren. Die Verbindungsbrücke sieht derzeit keine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vor. Dennoch wird sie von Fußgängern benutzt, was den Bedarf untermauert. Allerdings birgt diese Situation derzeit ein erhebliches Unfallpotenzial – was von den Beteiligten (Bauherr und Gemeinde) nicht verdrängt werden darf.
Daneben sollte schon aus umwelttechnischen Gründen eine direkt fußläufige Verbindung geschaffen werden. Das Gewerbegebiet vergrößert sich zusehends.

Aufhebung der Sperrvermerke auf die Planungskosten für die Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern Schupbach und Heckholzhausen vom 20.03.2018

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Die Sperrvermerke für die Haushaltsansätze zur Planung der erforderlichen Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Schupbach und Heckholzhausen werden aufgehoben.“

Begründung:
In der gemeinsamen Sitzung von HFA und AGBUL am 07.03.2018, in der der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde Beselich vorgestellt wurde, hat sich herausgestellt, dass zur finalen Beschlussfassung unter anderem die Vorlage der Kosten für Sanierung, Erweiterung oder evtl. Neubau an dem einen oder anderen Standort gefordert wurden. Ebenso wurde fraktionsübergreifend die Frage nach dem Vergleich verschiedener Varianten laut, um eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung zu haben. Da der Bedarfs- und Entwicklungsplan erhebliche finanzielle Auswirkung auf die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre im Millionenbereich haben wird, sind fundierte Kostenaufstellungen nötig, die über grobe Schätzungen durch die Gemeindeverwaltung hinausgehen müssen. Insbesondere Untersuchungen zum geeigneten Standort eines möglichen Neubaus des Feuerwehrhauses Heckholzhausen erfordern die Bearbeitung durch ein externes  Planungsbüro.
Hier sind unter anderem die Möglichkeiten im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen zu erkunden. Da die Haushaltsansätze für das Jahr 2018 jedoch mit Sperrvermerken versehen sind, ist derzeit die Bearbeitung dieser wichtigen Entscheidungsgrundlage durch ein externes Büro nicht möglich. Daher beantragt die CDU- Fraktion die Aufhebung dieser Sperrvermerke.
Zu betonen sei hier, dass die Aufhebung der Sperrvermerke nicht gleichbedeutend ist mit der Zusage, dass die Baumaßnahmen in der Folgezeit auch umgesetzt werden. Die Ansätze für die Jahre 2019 und 2020 dienen lediglich als Merkposten und sind nach der Verabschiedung des BEP entsprechend neu zu veranschlagen und durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Überarbeitung des Konzeptes zur Kindertagesstätten- und Kindergartenbetreuung in Beselich vom 25.10.2017

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Konzept zur Kindertagesstätten- und Kindergartenbetreuung in Beselich zu überarbeiten. Hierzu sind

a) nach Beschluss über das Hessische Gesetz zur Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern von 2,5 bis 6 Jahren die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären, damit dessen Vorteile auch zeitnah für die Kinder aus Beselich realisiert werden können.
b) die Voraussetzungen zu erörtern, ob die Eltern von Kindern unter 2,5 Jahren aus Beselich ebenfalls stärker entlastet werden können.
c) die Ausführungen in der Kindergartensatzung entsprechend abzuändern und der Gemeindevertretung vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ist auf die in Beselich eingeführte konkurrenzlose Aufgabenverteilung von Kindern bis zu 2,5 Jahren und darüber hinaus zu achten und die Belange der verschiedenen Träger in den Prozess einzubeziehen.
Über den weiteren Fortgang ist sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Sport und Kultur zu berichten.“

Begründung:
Die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern ist ein Beitrag zum stärker werdenden Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Angebot der Hessischen Landesregierung, dass die Kindergartenbetreuung in Hessen vom 1. August 2018 an für sechs Stunden am Tag beitragsfrei sein soll, ist eine Investition in die Zukunft, um unsere Gemeinde noch familienfreundlicher zu gestalten. Das dritte Kindergartenjahr ist schon seit 2007 für fünf Stunden am Tag beitragsfrei, und die Eltern zahlen nur für längere Betreuungszeiten. Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres werden vom ersten bis dritten Kindergartenjahr sechs Stunden unentgeltlich angeboten. Die Entscheidung, die Beitragsbefreiung umzusetzen, muss jetzt vor Ort auch im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung und -entwicklung getroffen werden.

Antrag zur Erstellung von „Mitfahrbänken“ an den Verkehrs- und Verbindungsknotenpunkten der Ortsteile in Beselich vom 14.08.2017

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag für die Einrichtung von „Mitfahrbänken“ in Beselich als ergänzende Maßnahme zur Mobilität zwischen den Ortsteilen zu erarbeiten. Das Konzept soll dann im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft vorgestellt, diskutiert und der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden“.

Begründung:
Eine „Mitfahrbank“ kann die öffentlichen Busverbindungen zwischen den Ortsteilen in Beselich sinnvoll und flexibel ergänzen. Eine solche Maßnahme wurde erfolgreich in Bad Camberg eingeführt. Gut sichtbare Schilder sollen darüber informieren, dass Menschen, die z.B. in Obertiefenbach auf dieser Bank sitzen in einen der anderen Ortsteile gelangen möchten. Die Kosten einer solchen Initiative sollten überschaubar sein. Die „Mitfahrbank“ kann wertvolle Dienste leisten und ein einfaches Instrument sein, das „Miteinander“ und die „Verbundenheit“ in Beselich zu stärken.

Modifikation der Straßenbeitragssatzung für den Zweitausbau in Beselich vom 16.05.2017

Die Gemeindevertretung möge den nachstehenden Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Ziel ist es, die Bürger so weit zu entlasten, wie dies im von der Kommunalaufsicht vorgegebenen Rahmen möglich ist. Zudem sollen über einen klar beschriebenen längeren Prozess eventuelle Härten abgemildert werden.
Sowohl die Straßenbeitragssatzung als auch das Verfahren, ist wie folgt zu verändern:

  1. Die Straßenbeiträge für die Bürger werden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht (analog der Festsetzung in Limburg) um 5 Prozentpunkte auf
    § 70 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem Anliegerverkehr dienen,
    § 45 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen und
    § 20 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, gesenkt. In gleichem Ausmaß steigen die Gemeindeanteile.
  2. Die Bürger sollen mit möglichst großem zeitlichem Vorlauf darüber informiert werden, wann und warum ihre Straße für einen Zweitausbau vorgesehen ist, welche Ablaufprozesse sich daraus ergeben, welche Kosten voraussichtlich auf sie zukommen und welche einfach zu handhabenden Finanzierungsmöglichkeiten die Gemeindeverwaltung hierfür anbietet.
  3. Ratenzahlungen können für bis zu 5 Jahren vereinbart werden.
  4. Die Erstellung und Finanzierung der Baumaßnahme erstreckt sich damit über einen Zeitraum von insgesamt etwa 10 Jahren.
    § 1. Jahr: Schriftliche Vorabinformation zur Planung der Straßenprojekte
    § 2. Jahr: Vorstellung in Anliegerversammlungen und Gremien
    § 3. Jahr: Baudurchführung
    § 4. Jahr: Abrechnung und Vereinbarung der Finanzierungsmöglichkeiten
    § 5. Jahr: Versand der Beitragsbescheide
    § 6. Bis 10. Jahr: ggf. Beitragszahlung in 5 Raten.
  5. Die Konzeption ist abschließend vom Gemeindevorstand zu prüfen, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und als modifizierte Straßenbeitragssatzung der Gemeindevertretung vorzulegen.
  6. Die Gemeinde Beselich wird angehalten, den Rechtsstreit der Stadt Limburg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu verfolgen.

Sollte – wider Erwarten – im Ergebnis auf eine Straßenbeitragssatzung verzichtet und ein Finanzierungsweg z.B. über allgemeine Steuereinnahmen ermöglicht werden können, wird das Thema erneut auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung genommen.

Begründung:
Eine Anfrage von allen Fraktionen beim Hessischen Städte- und Gemeindebund hat ergeben, dass es nach derzeitiger Rechtsprechung keine realistische Möglichkeit gibt, von § 92 Abs. 2 HGO abzuweichen.
Hier ist geregelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen aus Entgelten für ihre Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen hat, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Insoweit ergibt sich über § 93 Abs. 2 HGO in Verbindung mit der (verschärften) Sollbestimmung in § 11 KAG eine klare Vorgabe, eine Straßenbeitragssatzung einzuführen und Straßenbeiträge von den Anliegern zu erheben. Der HSGB weist gleichzeitig darauf hin, dass es für einen auf lange Sicht genehmigungsfreien Haushalt keine entsprechende Rechtsprechung zur Verpflichtung von Straßenbeiträgen gibt. Das gilt auch für die Festlegung der Beitragshöhe und der Gemeindeanteile. Diese sind grundsätzlich gesetzt. Es wird vom HSGB daher dringend dazu
geraten, etwaige Abweichungen oder Angleichungen zu anderen Kommunen (hier Limburg) mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.
Es ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass sich unsere finanzielle Situation durch den stetigen Rückgang der Einnahmen aus dem Betrieb der Mülldeponie bis zum Jahr 2020 deutlich verschlechtern wird. Zudem bestehen Unsicherheiten über die Einnahmen in den Folgejahren. Zusätzliche Aufwendungen können nicht mehr ohne weiteres aus dem laufenden Haushalt bewältigt werden.
Deshalb muss nach unserer Auffassung besonders und in erster Linie auf die Ausgabenseite geachtet
und Kosten gespart werden.
Insoweit ist es für die CDU-Fraktion auch keine Alternative, wiederkehrende Straßenbeiträge von den
Bürgern zu erheben, welche seit dem 01.01.2013 gemäß § 11a KAG grundsätzlich möglich sind und von
der SPD-Fraktion in die aktuelle Diskussion eingebracht wurden. Die Anhörungen im Haupt- und Finanzausschuss
von Vertretern der Stadt Limburg und Weilmünster haben deutlich gemacht, dass schon
die Vorbereitungskosten zu erheblichen Haushaltsverschiebungen führen würden. Es ist ein Fachbüro
zu beauftragen, welche alle Straßen und Gebäude in Beselich detailliert vermisst und Abrechnungsgebiete
festlegt. Realistische Kostenschätzungen liegen zwischen 60.000 EUR und 100.000 EUR.
Nach Berichten von den wenigen Kommunen, die eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge eingeführt haben, ist für die Ausarbeitung der Satzung und die Erhebung der beitragsrelevanten
Grundstücksdaten mit einem Zeitraum von ca. 2 Jahren zu rechnen, was erforderliche Investitionen verschieben
würde. Dabei besteht am Ende der Aktion noch nicht einmal Rechts- und Prozesssicherheit,
weil die festgelegten Abrechnungsgebiete in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen
müssen und nur ein Widerspruch den gesamten Ablauf zum Erliegen bringen kann.
Hinzu kommt, dass die Datengrundlagen je Abrechnungseinheit jährlich zu aktualisieren sind. Damit ist
zwangsläufig die laufende Verwaltung zu Lasten der Gebühren und Steuerzahler um zusätzliche Planstellen
zu erweitern. Außerdem bleibt das Risiko, dass die erwarteten Einnahmen in der geplanten Höhe
tatsächlich nicht eingehen, bestehen. Größere Abrechnungseinheiten implizieren mehr Widersprüche
und Zahlungsverzögerungen.

Fahrradwegekonzept für Beselich 01.05.2017

Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
„Das anliegende Fahrradwegekonzept (incl. Beschilderung) als Diskussionsgrundlage in den AGBUL zu verweisen. Ziel ist es, in den Ausschüssen Lücken im Radwegenetz in Beselich sowie bei der Beschilderung der Radwege konkret zu benennen, sodass diese Lücken im Nachgang (vorbehaltlich der Finanzierung) durch die Gemeindeverwaltung geschlossen werden können.“

Begründung:
Die CDU möchte mit dem von ihr vorgelegten Fahrradwegekonzept für Beselich dazu beitragen, das Radwegenetz in Beselich und insbesondere deren Beschilderung zu verbessern. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. April 2017 wies Bürgermeister Michael Franz nachvollziehbar darauf hin, dass die Verwaltung der Gemeinde Beselich aufgrund anderer Aufgaben nicht zeitnah dazu käme, sich mit einem Fahrradwegekonzept zu befassen. In der Bürgerumfrage der CDU Beselich wurde den lokalen Fahrradwegen ebenfalls viel Bedeutung beigemessen. Daher soll das vorliegende Konzept eine zielorientierte Diskussion in den Ausschüssen anstoßen und eine zeitnah Lückenschlüsse im Radwegenetz und bei der Beschilderung ermöglichen.