Aufhebung der Sperrvermerke auf die Planungskosten für die Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern Schupbach und Heckholzhausen vom 20.03.2018

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Die Sperrvermerke für die Haushaltsansätze zur Planung der erforderlichen Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Schupbach und Heckholzhausen werden aufgehoben.“

Begründung:
In der gemeinsamen Sitzung von HFA und AGBUL am 07.03.2018, in der der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde Beselich vorgestellt wurde, hat sich herausgestellt, dass zur finalen Beschlussfassung unter anderem die Vorlage der Kosten für Sanierung, Erweiterung oder evtl. Neubau an dem einen oder anderen Standort gefordert wurden. Ebenso wurde fraktionsübergreifend die Frage nach dem Vergleich verschiedener Varianten laut, um eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung zu haben. Da der Bedarfs- und Entwicklungsplan erhebliche finanzielle Auswirkung auf die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre im Millionenbereich haben wird, sind fundierte Kostenaufstellungen nötig, die über grobe Schätzungen durch die Gemeindeverwaltung hinausgehen müssen. Insbesondere Untersuchungen zum geeigneten Standort eines möglichen Neubaus des Feuerwehrhauses Heckholzhausen erfordern die Bearbeitung durch ein externes  Planungsbüro.
Hier sind unter anderem die Möglichkeiten im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen zu erkunden. Da die Haushaltsansätze für das Jahr 2018 jedoch mit Sperrvermerken versehen sind, ist derzeit die Bearbeitung dieser wichtigen Entscheidungsgrundlage durch ein externes Büro nicht möglich. Daher beantragt die CDU- Fraktion die Aufhebung dieser Sperrvermerke.
Zu betonen sei hier, dass die Aufhebung der Sperrvermerke nicht gleichbedeutend ist mit der Zusage, dass die Baumaßnahmen in der Folgezeit auch umgesetzt werden. Die Ansätze für die Jahre 2019 und 2020 dienen lediglich als Merkposten und sind nach der Verabschiedung des BEP entsprechend neu zu veranschlagen und durch die Gemeindevertretung zu beschließen.