Antrag zur Sicherung der Wohnqualität und –attraktivität in den Ortskernen vom 16.10.18

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Vorverkaufssatzung für die Beselicher Ortskerne zu erarbeiten, welche das prägende und zielbildliche Ortsbild sowie die Wohnqualität und –attraktivität in den Beselicher Ortskernen sicherstellt. Auf dieser Grundlage werden neben der Ortskernförderung seitens der Gemeinde auch eigene bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen (u.a. Erwerb von Gebäuden und Grundstücken – zur Neuordnung von Grundstückszuschnitten, zur Schaffung von Bauflächen innerorts, zum barrierefreien Wohnen, zur Erhaltung von ortsbildprägenden Objekten und zur unterstützenden Vermittlung an geeignete Investoren).
Das Ergebnis soll im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft diskutiert und sodann der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden“.

Begründung:
Das Leben in den Dörfern muss insbesondere in den Ortskernen attraktiv gehalten werden. Immer mehr Häuser stehen leer, werden nicht verkauft oder nicht adäquat genutzt. Neue Baugebiete sind derzeit attraktiver und führen zu einer ungewollten Lenkungswirkung. Dieser Entwicklung ist aktiv entgegenzutreten.
Die CDU-Fraktion schlägt deshalb vor, in den Ortskernen zielführend einzugreifen. Hierzu ist zunächst einmal in Eckpunkten festzuhalten, wie denn die Ortskerne gestaltet sein sollen. Was ist zu erhalten und was ist in Verbindung mit der Ortskernförderung aufzubereiten? damit Häuser und Grundstücke eine attraktive Offerte für geeignete Investoren sind. Die Gemeinde muss hier frühzeitig über die Verkaufsabsichten informiert werden, so dass sie ggf. unterstützen und/oder in den Kaufvertrag eintreten kann.