CDU Beselich stimmt dem überarbeiteten Erbbauvertrag mit dem Schützenverein 1994 Beselich e.V. zu

In der zurückliegenden Gemeindevertretersitzung am 14. März diesen Jahres fanden nach langwierigen Vorbereitungen, Abstimmungen, Beratungen und zum Teil sehr lebhaften Debatten, in welche fraktionsübergreifend alle Gemeindevertreter seit der Antragstellung durch die Fraktion der „WIR“-Partei im November des zurückliegenden Jahres eingebunden waren, mit Zustimmung zum neu konzipierten Vertragsentwurf ihren vorläufigen parlamentarischen Abschluss.

Der Schützenverein 1994 Beselich e.V. hatte auf den Plan gerufen, dass man den aus dem Jahr 2008 geschlossenen Erbpachtvertrag mit der Gemeinde Beselich überarbeiten und entsprechend der zwischenzeitlich so positiven Entwicklung des Vereines fortentwickeln möge. Denn stets war in der politischen Auseinandersetzung umstritten, welche Sportwaffen zu welchen Tageszeiten und unter welchen Auflagen Verwendung finden dürften. Auch glaubte der Verein im Vergleich mit ähnlich geschlossenen Verträgen eine Benachteiligung erfahren zu haben. Und in der Tat fehlte es dem alten Vertragswerk in manchen Passagen objektiv an Klarheit und Eindeutigkeit. Somit erhielt dieser Wunsch seitens der CDU-Fraktion Zustimmung, den Vertrag im Benehmen zwischen Vertretern des Schützenvereines und dem Gemeindevorstand neu zu verhandeln und anschließend den neuen Vertragsentwurf durch die politischen Gremien beraten zu lassen.

Hinsichtlich des knapp 15 Jahre zurückliegenden Wirkens der Mitgliederinnen und Mitglieder des Schützenvereines war bereits bekannt, dass sich die damals anhängigen Vorbehalte hinsichtlich des Sportbetriebes durch den Verein nicht bewahrheitet hatten. Hinsichtlich Immissionen, Lärmbelästigung und Umweltschutzfaktoren, hatten amtliche Überprüfungen keinerlei Verstöße gegen bestehende Auflagen oder Verordnungen hervorgebracht. Im Gegenteil lagen die gemessenen Werte unterhalb, bis weit unterhalb, der bestehenden Grenzwerte. Bürgerbeschwerden wurden ebenso rund um den Schießbetrieb nicht verzeichnet. Parallel spricht die allgemeine Entwicklung für sich. Vielfache  Wettkampferfolge  konnten zwischenzeitlich erzielt werden. Zudem trat der Verein regelmäßig durch sein soziales Engagement gegenüber der Bevölkerung in Erscheinung. Dies alleine schien bereits Grund genug zu sein, dem Verein eine sportliche Weiterentwicklung für seine mehr als 150 Mitgliederinnen und Mitglieder auf der Grundlage der Bestimmungen zuzuerkennen, wie es für alle „Sportschützen“ in Deutschland Gültigkeit hat.

Gemäß dem selbstauferlegten Anspruch, diesen Prozess auf sachlicher Grundlage zu begleiten und somit unter Ausschluss etwaig vorhandener emotionaler Vorbehalte gegenüber dem Schießsport im Allgemeinen, wie sie von den politischen Konkurrenten bis zuletzt immer wieder eingebracht worden sind, setzte sich die gesamte CDU-Fraktion zweimal mit Vereinsvertretern und Vertretern des Gemeindevorstands zusammen, um letzte offene Fragen zu klären und somit die Gründe für vorgenommene Änderungen im Vertragswerk nachzuvollziehen. Im Ergebnis konnten letztlich keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Nichtzustimmung begründet oder erfordert hätten.