Modifikation der Straßenbeitragssatzung für den Zweitausbau in Beselich vom 16.05.2017

Die Gemeindevertretung möge den nachstehenden Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Ziel ist es, die Bürger so weit zu entlasten, wie dies im von der Kommunalaufsicht vorgegebenen Rahmen möglich ist. Zudem sollen über einen klar beschriebenen längeren Prozess eventuelle Härten abgemildert werden.
Sowohl die Straßenbeitragssatzung als auch das Verfahren, ist wie folgt zu verändern:

  1. Die Straßenbeiträge für die Bürger werden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht (analog der Festsetzung in Limburg) um 5 Prozentpunkte auf
    § 70 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem Anliegerverkehr dienen,
    § 45 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen und
    § 20 %, wenn die Verkehrswege überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, gesenkt. In gleichem Ausmaß steigen die Gemeindeanteile.
  2. Die Bürger sollen mit möglichst großem zeitlichem Vorlauf darüber informiert werden, wann und warum ihre Straße für einen Zweitausbau vorgesehen ist, welche Ablaufprozesse sich daraus ergeben, welche Kosten voraussichtlich auf sie zukommen und welche einfach zu handhabenden Finanzierungsmöglichkeiten die Gemeindeverwaltung hierfür anbietet.
  3. Ratenzahlungen können für bis zu 5 Jahren vereinbart werden.
  4. Die Erstellung und Finanzierung der Baumaßnahme erstreckt sich damit über einen Zeitraum von insgesamt etwa 10 Jahren.
    § 1. Jahr: Schriftliche Vorabinformation zur Planung der Straßenprojekte
    § 2. Jahr: Vorstellung in Anliegerversammlungen und Gremien
    § 3. Jahr: Baudurchführung
    § 4. Jahr: Abrechnung und Vereinbarung der Finanzierungsmöglichkeiten
    § 5. Jahr: Versand der Beitragsbescheide
    § 6. Bis 10. Jahr: ggf. Beitragszahlung in 5 Raten.
  5. Die Konzeption ist abschließend vom Gemeindevorstand zu prüfen, mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und als modifizierte Straßenbeitragssatzung der Gemeindevertretung vorzulegen.
  6. Die Gemeinde Beselich wird angehalten, den Rechtsstreit der Stadt Limburg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu verfolgen.

Sollte – wider Erwarten – im Ergebnis auf eine Straßenbeitragssatzung verzichtet und ein Finanzierungsweg z.B. über allgemeine Steuereinnahmen ermöglicht werden können, wird das Thema erneut auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung genommen.

Begründung:
Eine Anfrage von allen Fraktionen beim Hessischen Städte- und Gemeindebund hat ergeben, dass es nach derzeitiger Rechtsprechung keine realistische Möglichkeit gibt, von § 92 Abs. 2 HGO abzuweichen.
Hier ist geregelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen aus Entgelten für ihre Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen hat, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Insoweit ergibt sich über § 93 Abs. 2 HGO in Verbindung mit der (verschärften) Sollbestimmung in § 11 KAG eine klare Vorgabe, eine Straßenbeitragssatzung einzuführen und Straßenbeiträge von den Anliegern zu erheben. Der HSGB weist gleichzeitig darauf hin, dass es für einen auf lange Sicht genehmigungsfreien Haushalt keine entsprechende Rechtsprechung zur Verpflichtung von Straßenbeiträgen gibt. Das gilt auch für die Festlegung der Beitragshöhe und der Gemeindeanteile. Diese sind grundsätzlich gesetzt. Es wird vom HSGB daher dringend dazu
geraten, etwaige Abweichungen oder Angleichungen zu anderen Kommunen (hier Limburg) mit der Kommunalaufsicht abzustimmen.
Es ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass sich unsere finanzielle Situation durch den stetigen Rückgang der Einnahmen aus dem Betrieb der Mülldeponie bis zum Jahr 2020 deutlich verschlechtern wird. Zudem bestehen Unsicherheiten über die Einnahmen in den Folgejahren. Zusätzliche Aufwendungen können nicht mehr ohne weiteres aus dem laufenden Haushalt bewältigt werden.
Deshalb muss nach unserer Auffassung besonders und in erster Linie auf die Ausgabenseite geachtet
und Kosten gespart werden.
Insoweit ist es für die CDU-Fraktion auch keine Alternative, wiederkehrende Straßenbeiträge von den
Bürgern zu erheben, welche seit dem 01.01.2013 gemäß § 11a KAG grundsätzlich möglich sind und von
der SPD-Fraktion in die aktuelle Diskussion eingebracht wurden. Die Anhörungen im Haupt- und Finanzausschuss
von Vertretern der Stadt Limburg und Weilmünster haben deutlich gemacht, dass schon
die Vorbereitungskosten zu erheblichen Haushaltsverschiebungen führen würden. Es ist ein Fachbüro
zu beauftragen, welche alle Straßen und Gebäude in Beselich detailliert vermisst und Abrechnungsgebiete
festlegt. Realistische Kostenschätzungen liegen zwischen 60.000 EUR und 100.000 EUR.
Nach Berichten von den wenigen Kommunen, die eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge eingeführt haben, ist für die Ausarbeitung der Satzung und die Erhebung der beitragsrelevanten
Grundstücksdaten mit einem Zeitraum von ca. 2 Jahren zu rechnen, was erforderliche Investitionen verschieben
würde. Dabei besteht am Ende der Aktion noch nicht einmal Rechts- und Prozesssicherheit,
weil die festgelegten Abrechnungsgebiete in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen
müssen und nur ein Widerspruch den gesamten Ablauf zum Erliegen bringen kann.
Hinzu kommt, dass die Datengrundlagen je Abrechnungseinheit jährlich zu aktualisieren sind. Damit ist
zwangsläufig die laufende Verwaltung zu Lasten der Gebühren und Steuerzahler um zusätzliche Planstellen
zu erweitern. Außerdem bleibt das Risiko, dass die erwarteten Einnahmen in der geplanten Höhe
tatsächlich nicht eingehen, bestehen. Größere Abrechnungseinheiten implizieren mehr Widersprüche
und Zahlungsverzögerungen.