Sondervermögen

Warum geht die CDU so vor:

  • Verantwortung bedeutet Handeln.
  • Wir wollen Planbarkeit für die Menschen in Hessen und die Krise zur Chance machen!

Die Schuldenbremse gilt!

  • Die Schuldenbremse bleibt unverändert. Sie hat Verfassungsrang und wird nicht angetastet.
  • Es gelten auch weiterhin die entsprechenden Verschuldungsregeln, nach denen neue (strukturelle) Schulden nur in absoluten Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen oder vergleichbaren Fällen aufgenommen werden dürfen und es einen Tilgungsplan geben muss.
  • Nur dann gibt es laut Verfassung die Möglichkeit, Schulden aufzunehmen, um auf die Herausforderungen in den jeweiligen Krisenzeiten zu reagieren; die Verfassungsbestimmung, die durch Volksentscheid geschaffen wurde, knüpft hieran keine weiteren Voraussetzungen.

Was wird geändert und warum?

  • Unterhalb der Verfassung hat der Hessische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das bestimmt, dass es zur Feststellung eines solchen Krisenfalles einer 2/3-Mehrheit bedarf.
  • Dies ist deutschlandweit eher die Ausnahme. In den anderen Ländern gilt größtenteils die einfache Mehrheit.
  • Die Opposition verweigert nun die Feststellung des Krisenfalls für die Einrichtung eines Sondervermögens und nutzt die Hürde der 2/3-Mehrheit als Machtinstrument um die Planungen der gewählten Regierung zu untergraben und zu blockieren. Das Instrument wird damit ad absurdum geführt. Der Handlungsfähigkeit der Regierung nunmehr Hürden dadurch zu stellen, dass man diese Feststellung verweigert, ist ein Handeln wider die Verfassung.
  • Als Landesregierung dürfen wir in diesem Fall nicht erpressbar sein, sondern müssen handlungsfähig bleiben. In der Praxis hat sich in den Verhandlungen gezeigt, dass die 2/3-Mehrheit dazu führt, dass die Opposition wichtige Finanzmittel blockiert, mit denen die Landesregierung gegen die Krise ankämpfen will und muss. Das dürfen wir nicht zulassen.
  • Wir haben der Opposition die Hand gereicht und in stundenlangen Verhandlungen versucht, einen Konsens zu erzielen. Aber die Opposition wollte sich dieser Verantwortung nicht stellen.
  • Im Vergleich mit anderen Ländern, die ebenfalls ein Sondervermögen eingerichtet haben, ist Hessen damit Leider ein Sonderfall.
  • In NRW (schwarz-gelb regiert) wurde das Sondervermögen beispielsweise einstimmig, also mit den Stimmen der SPD beschlossen. Auch im von der SPD mitregierten Sachsen wurde ein Sondervermögen eingerichtet. Leider scheinen bei der Opposition in Hessen parteipolitische Überlegungen Vorrang vor einem gemeinsamen Vorgehen zu haben.
  • Übrigens war es im Jahr 2013 die SPD, die das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse abgelehnt hat und das u.a. mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes begründet hatte.
    Weiterhin führte der damalige Abgeordnete Schmitt für die SPD damals aus: Solche Zweidrittelmehrheiten führen am Ende immer zu politischem Kuhhandel. Am Ende führen sie immer dazu, dass es um Mehrheiten geht, die nicht die Regierungsmehrheit abbilden, sondern da müssen Weitere hinzugenommen werden, und die wollen dafür einen Preis haben“
  • Es ist schon bemerkenswert, dass gerade die SPD, die von ihr kritisierte Regelung ausnutzt, um einen eigenen politischen Kuhhandel zu betreiben.

Unser Ziel: Wir wollen, dass die Menschen gut durch die Krise kommen!

  • Hessen braucht gerade jetzt eine handlungsfähige Regierung. In der Krise ist es wichtig, schnell auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können.
  • Mit dem Sondervermögen setzen wir ein starkes Signal, übrigens gerade im Sinne der Schuldenbremse. Indem wir jetzt einen festen Betrag benennen, den unser Land Corona-bedingt schultern muss, verhindern wir, dass in den kommenden Jahren auf Kosten der nachfolgenden Generation immer wieder neues Geld unter dem Deckmantel der Pandemie „nachgeschoben“ wird. Wir setzen jetzt einen Betrag fest und danach beginnt die Konsolidierung.
  • Das müssen wir auch genau JETZT tun! Ein Hinhalten und Abwarten würde viele Menschen, die HEUTE auf Hilfen warten, verunsichern und auch enttäuschen. Die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Unternehmen und die Kommunen benötigen JETZT Planungssicherheit, auch über die nächsten Monate hinaus. Es ist nicht zu vermitteln, wenn wir uns von Nachtragshaus- halt zu Nachtragshaushalt hangeln. Die Bewältigung der Krise findet nicht nur in einem Nachtragshaushalt oder in einem Kalenderjahr statt. Sie hat mehrjährige Folgen. Dr. Thomas Schäfer hat in seiner letzten Plenarrede von einer „Jahrhundertaufgabe“ gesprochen.

Unsere Prinzipien stehen nicht zur Disposition!

  • Die CDU steht wie keine andere Partei in Hessen und Deutschland für die Einhaltung der Schuldenbremse und für sorgsames Wirtschaften. Und darauf achten wir auch in den kommen- den Jahren. Aber JETZT sind Impulse für Wachstum unerlässlich. Wir leben in einem Ausnahmezustand und arbeiten daran, so schnell wie möglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren.
  • Die Schuldenbremse diszipliniert dabei den Haushaltsgesetzgeber, indem sie zu einer politischen Schwerpunktsetzung zwingt. Dieser Effekt muss erst recht in den kommenden Jahren gewahrt bleiben und wird auch durch uns nicht aufgeweicht, wenn die Corona-bedingten Kreditaufnahmen nicht mehr erforderlich sind.
  • In den vergangenen Jahren haben wir bewiesen, dass wir zu einer solchen Schwerpunktsetzung in der Lage sind und die Schuldenbremse in normalen Zeiten einhalten können und wollen. Es war die CDU, die sich teuren Ausgabewünschen der Opposition immer wieder entgegengestellt hat. Auch jetzt. Nur durch wirtschaftliches Handeln haben wir überhaupt Rücklagen in Milliardenhöhe aufgebaut und dadurch eine noch höhere Kreditaufnahme vermieden.
  • Dabei ist das Sondervermögen kein Schattenhaushalt oder Blankoscheck. Die parlamentarische Kontrolle ist durch regelmäßige Berichte im zuständigen Landtagsausschuss und den Freigabevorbehalt bei Ausgaben über 1 Mio. Euro gewährleistet. Eine so engmaschige Kon- trolle gibt es im normalen Haushaltsvollzug nicht. Alle Aufwendungen werden transparent und klar dargestellt.

Zudem atmet das Sondervermögen nach unten. Bei dem Betrag von 12 Milliarden Euro handelt es sich um eine Kreditermächtigung. Es ist kein Automatismus, dass diese Ermächtigung aus- geschöpft wird. Um sicherzustellen, dass eventuelle Einsparungen oder Minderausgaben in den einzelnen Bereichen nicht komplett anderweitig verplant werden, ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit auf 10% beschränkt.

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