Antrag zur Überarbeitung der Gebührenordnung für die Benutzung der gemeindlichen Bürgerhäuser aus dem Jahr 2008 vom 16.10.2018

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Benutzung der gemeindlichen Bürgerhäuser zu überarbeiten. Sowohl die gebührenfreie Benutzung für Veranstaltungen Beselicher Ortsvereine als auch die freie Auswahl des Getränkelieferanten sollen gemäß Nachtrag v. 12.12.2008 erhalten und in die Satzung integriert werden. Ansonsten sollen die Gebührensätze mind. um die Preissteigerungsrate angepasst und möglichst vereinheitlicht werden. Hierbei ist zu prüfen, ob bisher separat abgerechnete Nebenkosten zu pauschalieren sind.
Die Gebührensätze für auswärtige (nicht ortsansässige) Veranstalter sind offiziell zu regeln und über eine Vollkostendeckung zu kalkulieren (§ 11 Ziff. 4 der Satzung). Die Genehmigung für auswärtige Veranstalter liegt weiterhin als Einzelfallgenehmigung beim Gemeindevorstand.
Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt“.

Begründung:
Durch den modernen Umbau des Bürgerhauses in Heckholzhausen sind nunmehr alle Beselicher Bürgerhäuser in einem sehr guten Zustand mit hoher technischer Ausstattung. Die CDU-Fraktion schlägt deshalb vor, die Gebührenordnung zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Dies betrifft insbesondere die Überlassungs- und Nutzungsmöglichkeiten externer Mieter bzw. Veranstalter.
Die Anfrage der CDU-Fraktion zu den Gebühren von auswärtigen Veranstaltern v. 26.08.2018 ergab, dass die Bürgerhäuser an auswertige Veranstalter zu relativ günstigen Konditionen zzgl. Nebenkosten vergeben werden.
Benachbarte Kommunen stellen auswärtigen Veranstaltern mitunter die dreifachen Sätze für die Nutzung ihrer Bürgerhäuser in Rechnung. Der CDU-Fraktion ist es deshalb wichtig, bei auswertigen Veranstaltern grundsätzlich vollkostendeckende Gebühren zu erheben.
Hierbei ist auch zu beachten, dass lange und ggf. laute Veranstaltungen eine Belastung der
Nachbarschaft mit sich bringen. Sie soll nicht durch auswertige Veranstalter zusätzlich strapaziert werden. Die derzeit relativ niedrigen Gebührensätze in Beselich dürfen keine Sogwirkung entfalten.