Überarbeitung des Konzeptes zur Kindertagesstätten- und Kindergartenbetreuung in Beselich vom 25.10.2017

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Konzept zur Kindertagesstätten- und Kindergartenbetreuung in Beselich zu überarbeiten. Hierzu sind

a) nach Beschluss über das Hessische Gesetz zur Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern von 2,5 bis 6 Jahren die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären, damit dessen Vorteile auch zeitnah für die Kinder aus Beselich realisiert werden können.
b) die Voraussetzungen zu erörtern, ob die Eltern von Kindern unter 2,5 Jahren aus Beselich ebenfalls stärker entlastet werden können.
c) die Ausführungen in der Kindergartensatzung entsprechend abzuändern und der Gemeindevertretung vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ist auf die in Beselich eingeführte konkurrenzlose Aufgabenverteilung von Kindern bis zu 2,5 Jahren und darüber hinaus zu achten und die Belange der verschiedenen Träger in den Prozess einzubeziehen.
Über den weiteren Fortgang ist sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Sport und Kultur zu berichten.“

Begründung:
Die finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern ist ein Beitrag zum stärker werdenden Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Angebot der Hessischen Landesregierung, dass die Kindergartenbetreuung in Hessen vom 1. August 2018 an für sechs Stunden am Tag beitragsfrei sein soll, ist eine Investition in die Zukunft, um unsere Gemeinde noch familienfreundlicher zu gestalten. Das dritte Kindergartenjahr ist schon seit 2007 für fünf Stunden am Tag beitragsfrei, und die Eltern zahlen nur für längere Betreuungszeiten. Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres werden vom ersten bis dritten Kindergartenjahr sechs Stunden unentgeltlich angeboten. Die Entscheidung, die Beitragsbefreiung umzusetzen, muss jetzt vor Ort auch im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung und -entwicklung getroffen werden.